Kurz und knapp: Was ist CBD?
Bei Cannabidiol (kurz CBD) handelt es sich um einen Wirkstoff, der aus der Cannabispflanze (Cannabis sativa L) extrahiert wird.
Die meisten werden mit Cannabis nur den high und potenziell abhängig machenden Stoff THC verbinden.
Mit diesem hat CBD allerdings wenig zu tun.
Wie auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bestätigt, führt CBD grundsätzlich nicht zu Gesundheitsschäden und es besteht keine Missbrauchsgefahr.
Das liegt vor allem daran, dass CBD keine körperliche Abhängigkeit hervorruft und nicht berauschend wirkt.
Gleichzeitig deuten erste wissenschaftliche Studien auf vielfältige medizinische Anwendungsbereiche hin.
Millionen Menschen (insbesondere in Nordamerika, den Niederlanden und der Schweiz) verwenden CBD und andere Cannabisprodukte regelmäßig und machen überwältigend positive Erfahrungen.
Kein Wunder also, dass CBD sich einer steigenden Beliebtheit erfreut.
Die Nachfrage ist so groß, dass sogar große Drogerieketten wie Rossmann und dm CBD-Produkte verkaufen.
Welche CBD Produkte sind legal?
"CBD ist als Einzelsubstanz in Deutschland legal."
Ja, so einfach könnte es sein - ist es aber leider nicht.
Einerseits schön, weil unser Artikel ansonsten schon nach einem Satz wieder beendet wäre, insgesamt aber ein rechtliches Trauerspiel.😏
Formal ist Cannabidiol (CBD) kein Suchtmittel, macht nicht abhängig, ist nicht psychoaktiv und fällt damit auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Und obwohl selbst die WHO (World Health Organization) CBD als grundsätzlich unbedenklich einstuft, bedeutet das nicht, dass alle CBD Produkte generell legal verkäuflich sind.
Der Knackpunkt sind die weiteren Wirkstoffe der Hanfpflanze, die in einigen CBD Produkten enthalten sind.
Diese unterliegen eben doch dem Betäubungsmittelgesetz: “Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen” heißt es dort im Wortlaut.
Verwirrend, oder?
Klarer wird es, wenn man sich die Anlage I (zu § 1 Abs. 1) im BtMG durchliest.
Dort heißt es, in Nicht-Juristen-Deutsch übersetzt:
Hanfsamen sind legal, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
Wenn Hanfsamen also zur Herstellung von CBD Produkten genutzt werden, sind die Samen wie auch die daraus hergestellten Endprodukte legal.
Andere Hanfprodukte, damit auch CBD-Produkte, müssen darüber hinaus (nur) noch folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie wurden in einem Mitgliedstaat der EU mit zertifiziertem Saatgut angebaut.
- Ihr THC Gehalt liegt unter 0,2 Prozent.
- Ihr Verkehr dient ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, welche einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Dass das Einhalten des THC-Grenzwertes für CBD-Hersteller kein Problem darstellt, hat sich unserem CBD Öl Test und anderen Reviews klar gezeigt.
Sie achten strikt darauf, dass der THC Gehalt unter 0,2 Prozent liegt.
Das gilt für sämtliche CBD-Produkte.
Schwierigkeiten bereitet hingegen das Belegen des ausschließlich gewerblichen Zwecks und die Frage, wie Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Was man unter den einzelnen Voraussetzungen des entsprechenden Ausnahmetatbestands versteht, ist im Detail nicht immer ganz eindeutig.
Klar ist: Eine missbräuchliche Verwendung muss ausgeschlossen werden.
Wenn ein CBD Produkt dazu geeignet ist, einen Rauschzustand herbeizuführen, fällt es regelmäßig in den Bereich des Betäubungsmittelgesetzes.
Das gilt auch für Cannabidiol Produkte mit einem geringen THC-Gehalt, wenn hier zumindest in der Theorie ein Missbrauch zu Rauschzwecken möglich wäre.
CBD und die Novel-Food Verordnung
Möchte man CBD als Nahrungsergänzungsmittel einstufen, ist die Rechtslage stets im Einzelfall zu überprüfen.
Und das auch dann, wenn der THC Gehalt unter 0,2% liegt.
Zu prüfen wäre dann, ob für das jeweilige CBD Produkt eine Zulassung im Kontext eines neuartigen Lebensmittels vorliegt (vgl. Art. 6 Abs. 3 NFV).
Bei der Novel-Food Verordnung der EU geht es um die Einordnung von neuartigen Lebensmitteln.
Neuartig ist ein Lebensmittel immer dann, wenn es vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.
Daran knüpft auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an.
Mit der Folge, dass für CBD-haltige Erzeugnisse zunächst einmal ein Prüfungsantrag gestellt werden muss.
Nach der Novel-Food Verordnung dürfen nämlich nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel mit entsprechenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und als Lebensmittel verkauft werden.
Es stellt sich also die Frage, ob CBD überhaupt als neuartiges Lebensmittel eingestuft werden kann und ob dies dann für alle CBD-Erzeugnisse gilt.
Die Europäische Kommission bewertet CBD als neuartiges Lebensmittel.
Gleichzeitig stuft sie reines Cannabis in Form der Cannabis-Pflanze (Cannabis sativa) nicht als neuartiges Lebensmittel ein, da dieses schon vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang konsumiert wurde.
Was unter dem Begriff „im nennenswerten Umfang“ zu verstehen ist, ist noch unklar. ❓
Fest steht aber, dass hieran nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Verwaltungsgericht München).
Der CBD Gehalt ist meist entscheidend
Bei der Zulassung als Novel Food ist entscheidend, ob das jeweilige CBD Produkt einen höheren CBD Gehalt besitzt als die Urpflanze, also mit CBD angereichert wurde.
Klassische Hanföle, die mit den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften im Einklang stehen, werden demzufolge nicht als neuartig angesehen.
Rechtlich problematisch ist die Sache allerdings bei Produkten, deren Wirkstoffe verändert (mittels Extraktion) oder angereichert wurden.
Es muss also geprüft werden, ob das jeweilige Extraktionsverfahren eine gezielte An- oder Abreicherung zur Folge hat, die den natürlichen CBD-Gehalt des Endprodukts unmittelbar beeinflusst.
Hersteller dürfen keine Angaben zu gesundheitlichen Wirkungen von CBD machen
Die EU-Verordnung 1924/2006 regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die innerhalb der EU vermarktet werden.
Diese Verordnung untersagt es Herstellern derzeit noch, gesundheitsbezogene Angaben zu Hanfprodukten abzugeben, insofern diese noch nicht endgültig wissenschaftlich erwiesen sind.
Daher findet man derzeit kaum Herstellerangaben zu den pharmazeutischen Wirkungen von CBD Ölen.
Die Einstufung als Lebensmittel hat also auch Nachteile für die Hersteller.
Welche CBD Produkte sind illegal?
Der Verkauf von CBD Blüten ist laut Auffassung einiger Rechtsexperten illegal.
Und das auch dann, wenn sie den Grenzwert von 0,2% THC gar nicht überschreiten.
Dies sei damit zu begründen, dass bei den THC-armen Blüten Missbrauch und Rauschfunktion nicht ausgeschlossen werden können.
Mit aufwendigen Verfahren (zB. durch das Aufkochen in Alkohol) wäre es rein theoretisch möglich, den THC Gehalt in den CBD Blüten zu erhöhen.
Dass dies kaum realistisch und wirtschaftlich absolut unsinnig ist, spielt dabei keine Rolle.😕
Wir empfehlen, besser die Finger von CBD Blüten zu lassen.
Nur so kannst Du einer möglichen Strafbarkeit sicher aus dem Weg gehen.
Der Verkauf von Hanfblütentee ist umstritten
Bei Hanfblütentee sieht die ganze Sache wieder völlig anders aus.
Wie man sieht, ist die rechtliche Lage an Absurdität nicht zu überbieten.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass jenes Produkt bereits vor dem 15. Mai 1997 konsumiert wurde und damit kein Novel-Food sei.
Damit kommt es ganz auf den THC-Wert an, welcher 0,2% nicht übersteigen darf.
Bei CBD Tee gilt hingegen das gleiche wie bei den CBD Blüten, da man auch hier keinen Missbrauch von vorneherein ausschließen kann.
Nach der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang 2, Nr. 306 ist die Verwendung von „natürlichen und synthetischen Betäubungsmitteln“ als Inhaltsstoff strengstens untersagt.
Sofern man von der Regelung aus dem BtMG ausgeht und der THC-Anteil bei unter 0,2% liegt, dürfte man also auch bei solchen Kosmetikprodukten grundsätzlich von einer Verkehrsfähigkeit ausgehen.
Anders sieht dies das Landgericht Braunschweig (Urteil vom 28.01.2020).
Das Landgericht hat zwei Betreiber einer Hanfbar in Braunschweig wegen Verstößen gegen das BtMG zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Betreiber haben in Gläsern abgefüllten Hanfblütentee an Kunden des Ladengeschäfts verkauft.
Und das, obwohl der THC-Gehalt des Cannabis laut einem Wirkstoffgutachten unter den erfassten 0,2% lag.
Wie man sieht, ist also auch bei Hanfblütentee die rechtliche Lage weiterhin unklar und stark umstritten. 😞
Aktuelle Urteile und Vorfälle zu CBD
LKA Bayern beschlagnahmt CBD Produkte bei Lidl
Wie wir bereits berichtet haben, kam es am Montag, den 9. August 2021, zu einem Zwischenfall in einer Filiale in Rosenheim (Bayern). 😳
Das LKA hat einige der Cannabis-Produkte beschlagnahmt und untersucht sie derzeit in einem kriminaltechnischen Labor auf deren THC- und CBD-Gehalt.
Interessanterweise stammen die 21 verschiedenen Hanfprodukte vom Start-up “The Green Dealers”, dessen Produkte nach eigenen Angaben gar kein CBD, geschweige denn THC enthalten.
Die Cookies, Riegel und Drinks, die sich in den Lidl-Regalen befanden, haben also auch keine berauschende oder gesundheitsfördernde Wirkung, glaubt man der Werbung des Unternehmens.
Die Produkte lebten viel mehr von ihrer auffälligen Aufmachung und dem Hanf-Geschmack.
Trotzdem war die Unternehmensführung von Lidl derart beeindruckt von dem Polizeieinsatz, dass sie alle Hanfprodukte umgehend aus dem Sortiment genommen hat.
Die zuständigen Behörden ließen unterdessen verlauten, dass es sich bei dem betreffenden Einsatz um eine Untersuchung, nicht um ein Ermittlungsverfahren handelt.
Update vom 27. August: Lidl ruft mehrere Cannabisprodukte zurück.
Obwohl der Discounter die 21 verschiedenen Hanf-Produkte als THC-frei beworben hatte, werden sechs von diesen nun von der Lidl-Zentrale in Neckarsulm zurückgerufen
Vom Rückruf betroffen sind unter anderem folgende Artikel:
- Tea of mind Cannabis Tea von Euphoria
- Raw Cannabis Protein Bar Apple von Euphoria
- Mogota Hanftee von Mogota d.o.o.
- Premium Cannabis Cookies von Mary & Juana; Geschmacksrichtungen: Chocolate, Classic, Cranberry und Hash
Kunden, die in den Tagen zuvor Hanf-Produkte in einer Filiale gekauft hatten, können diese jetzt auch ohne Kassenbon zurückgegeben.
Der Grund: Bei Labortests konnte in einigen Cannabis-Produkten ein erhöhter THC-Gehalt nachgewiesen werden.
Die EU-Kommission stuft CBD als mögliches Lebensmittel ein
Seit dem 02. Dezember 2020 ist klar: CBD bleibt in der EU ein Nahrungsmittel und wird nicht als Betäubungsmittel eingestuft.
Gegenüber der European Industrial Hemp Association hat die EU-Kommission am 02. Dezember 2020 schriftlich bestätigt, dass CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft wird:
"Im Lichte [...] des jüngsten Urteils des Gerichtshofs [...] hat die Kommission ihre vorläufige Bewertung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, da es keine psychotrope Wirkung hat. Demzufolge kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden."
Nach dem Urteil des EuGH und der Einordnung der WHO zur rechtlichen Behandlung von CBD, stuft nun endlich auch die EU-Kommission CBD nicht als Droge ein.
Dass CBD-Produkte EU-weit als Lebensmittel eingestuft werden, ist ein wichtiger Schritt.
Zumal noch wenige Wochen zuvor vermeldet wurde, die EU-Kommission wolle CBD gesetzlich als Betäubungsmittel einstufen.
Die jüngste Meldung über die Einstufung als Nahrungsmittel löst aber nicht nur bei CBD-Fans Begeisterung aus, sondern gibt auch einen neuen Impuls für die Diskussionen um eine Cannabis-Legalisierung.
CBD-Verbot der Stadt Köln
In Köln dürfen mittlerweile keine Lebensmittel mehr verkauft werden, die CBD enthalten.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Köln am 17. Juni 2020 ausgegeben.
Unter dieses CBD Verbot fallen insbesondere CBD-Öle.
Gemäß der Allgemeinverfügung ist in Köln sowohl der stationäre Handel, der Versandhandel als auch der Verkauf im Internet von CBD-haltigen Lebensmitteln verboten.
Die Stadt Köln erklärt das CBD Verbot damit, dass CBD und CBD-Extrakte als Novel Food anzusehen sind und eine Zulassung benötigen.
Aufgrund einer fehlenden Zulassung seien die neuartigen Lebensmittel mit CBD nicht verkehrsfähig.
Durch die Verkaufsuntersagung sollen Verstöße gegen die Verordnung über neuartige Lebensmittel (EU) 2015/2283 verhindert und die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Diese Begründung ist alleine schon deswegen fraglich, da CBD Produkte bekanntermaßen den Anwendern bei vielen verschiedenen Erkrankungen und Schmerzen helfen können.
Nicht als Novel Food gelten hingegen beispielsweise Hanfsamen-Öl oder Hanfsamenprotein. Diese Lebensmittel dürfen nach wie vor verkauft werden.
Auch Produkte mit CBD, die keine Lebensmittel sind, fallen nicht unter die Allgemeinverfügung der Stadt Köln.
Bewährungsstrafe wegen Verkauf von Hanftee
Im Januar 2020 hat das Landgericht Braunschweig zwei Betreiber einer Hanfbar wegen Verstößen gegen das BtMG zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die beiden Bar-Betreiber haben offenbar größere Mengen Cannabis aus dem Ausland eingeführt und in Gläsern abgefüllt als Hanfblütentee an Kunden im Laden verkauft.
Das Landgericht Braunschweig war der Auffassung, dass hierbei kein ausschließlich gewerblicher Zweck vorlag, der eine Voraussetzung für die Straflosigkeit von Cannabis ist.
Nach der umstrittenen Auffassung des Landgerichts Braunschweig liegen ausschließlich gewerbliche Zwecke nur dann vor, wenn an andere Gewerbetreibende veräußert wird.
Auch wenn es in diesem Urteil um Hanfblütentee geht, ist es für die Thematik der Legalität von CBD nicht unbedeutend.
Die Legalität von Cannabis setzt nach dem BtMG unter anderem voraus, dass der THC-Gehalt bei unter 0,2 % liegt.
Bei dem Hanfblütentee der Bar-Betreiber lag der THC-Gehalt bei maximal 0,2%. Damit ließe sich ein solches Urteil wohl auch auf CBD-Produkte übertragen.
Unser Fazit
Die Lage ist kompliziert - so lässt sich die Situation für Konsumenten, Hersteller und Händler von CBD-Endprodukten wohl treffend beschreiben.
Trotzdem hoffen wir, dass wir Dir einen guten Überblick verschaffen konnten.
Als CBD Fan und Konsument von Hanfprodukten gehst Du den sichersten Weg, wenn Du Dich an renommierte Hersteller und Shops hältst.
In unserem großen CBD Öl Test haben wir beispielsweise Produkte von Herstellern getestet, die so rechtssicher agieren, wie es nur möglich ist.
Und wir bleiben auch weiterhin am Ball, um Dir die besten Produkte, Hersteller und Shops vorzustellen. Versprochen.